Kurzzeitpflege
Ist im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich bzw. nicht ausreichend, besteht für jeden Versicherten mit mindestens Pflegegrad 2 ein Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (§ 432 SGB XI).
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen für medizinische Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung bis zu einem Gesamtbetrag von 1.612 € über einen Zeitraum von 28 Tagen/pro Kalenderjahr. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind von Ihnen privat zu tragen. Für die Gewährung der Zuschüsse Ihrer Pflegekasse ist es erforderlich, dass zuvor eine entsprechende Anfrage an Ihre Kasse gestellt wird.
Leistungen Kurzzeitpflege
- Unterbringung in einem möblierten Doppel- bzw. Einzelzimmer
- Verpflegung mit abwechslungsreichem Speisenangebot aus unserer Küche
- aktivierende Grundpflege durch erfahrene Mitarbeiter nach dem Pflegemodell von Prof. Krohwinkel
- Betreuung in Form spezieller Veranstaltungen, Gruppen und Einzelangeboten durch qualifizierte Mitarbeiter des sozialen Dienstes
- medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung durch versierte Fachkräfte
- Versorgung Ihrer persönlichen Wäsche in der hauseigenen Wäscherei
- Hilfestellung und Beratung in allen Angelegenheiten der Pflegeversicherung durch unsere Verwaltung
Verhinderungspflege
Für den Fall, dass Ihre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen verhindert sein sollte, besteht gemäß § 39 SGB XI der Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege ebenfalls ab Pflegegrad 2.
Für bis zu 28 Tage im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1.612 €. Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist, dass die Pflegeperson mindestens 6 Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde und seit dieser Zeit eine Einstufung in mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.
Leistungen Verhinderungspflege
- Unterbringung in einem möblierten Doppel- bzw. Einzelzimmer
- Verpflegung mit abwechslungsreichem Speisenangebot aus unserer Küche
- aktivierende Grundpflege durch erfahrene Mitarbeiter nach dem Pflegemodell von Prof. Krohwinkel
- Betreuung in Form spezieller Veranstaltungen, Gruppen und Einzelangeboten durch qualifizierte Mitarbeiter des sozialen Dienstes
- medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung durch versierte Fachkräfte
- Versorgung Ihrer persönlichen Wäsche in der hauseigenen Wäscherei
- Hilfestellung und Beratung in allen Angelegenheiten der Pflegeversicherung durch unsere Verwaltung
Vollzeitpflege
Wir vereinen sämtliche Pflegegrade unter einem Dach. Ob es um die leichte Pflege geht oder um die intensive Betreuung von Schwerstpflegebedürftigen, in unserem Haus haben Sie die Sicherheit, dass große Erfahrung mit einem besonderen Maß an Wohlbefinden verbunden wird.
Leistungen Vollzeitpflege
- Unterbringung in einem möblierten Doppel- bzw. Einzelzimmer
- Verpflegung mit abwechslungsreichem Speisenangebot aus unserer Küche
- aktivierende Grundpflege durch erfahrene Mitarbeiter nach dem Pflegemodell von Prof. Krohwinkel.
- Betreuung in Form spezieller Veranstaltungen, Gruppen und Einzelangeboten durch qualifizierte Mitarbeiter des sozialen Dienstes
- medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung durch versierte Fachkräfte
- Versorgung Ihrer persönlichen Wäsche in der hauseigenen Wäscherei
- Hilfestellung und Beratung in allen Angelegenheiten der Pflegeversicherung durch unsere Verwaltung